2025-11-03

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem im Oktober veröffentlichten Urteil (VIII ZR 289/23) die Eigenbedarfskündigung für Vermieter erleichtert.

Der Vermieter hatte seinem im selben Haus wohnenden Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Als Begründung führte er an, dass er seine Wohnung über mehrere Monate umbauen und mit dem noch auszubauen Dachgeschoss verbinden wolle und anschließend beide Wohnungen veräußern wolle. Während der Umbaumaßnahmen benötige er die Wohnung des Mieters. Der Vermieter klagte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Während das Landgericht Berlin als Vorinstanz noch urteilte, dass kein ausreichender Eigenbedarf vorliege, da laut Gesetz der Vermieter die Wohnung benötigen müsse, dies sachverhaltlich aber nicht gegeben sei, er vielmehr mit den Umbaumaßnahmen nur einen optimalen Verkaufspreis erzie-len wolle, urteilte der BGH anders und stellte fest, dass dann, wenn ein im selben Haus wohnender Vermieter die Wohnung eines seiner Mieter benötige, damit er seine eigenen Räumlichkeiten um-bauen und anschließend verkaufen könne, liege in der Regel ein ausreichender Grund für Eigenbe-darf vor. Der Vermieter könne grundsätzlich für den Umbau der Wohnung Eigenbedarf geltend ma-chen, auch wenn er diesen Bedarf mit dem Umbauwunsch selbst geschaffen habe.