Erbrecht
Ich berate Sie gerne bei der Regelung Ihrer Vermögensnachfolge. Diese ist durch eine letztwillige Verfügung, Testament oder Erbvertrag, aber auch durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten möglich. Hierbei kann sich die Regelung Ihrer Vermögensnachfolge sowohl auf Ihren privaten Nachlass wie auch auf Ihr unternehmerisches Vermögen beziehen. Ihre spezielle eherechtliche und familiäre Situation ist hierbei Ausgangspunkt aller rechtlichen Überlegungen und Lösungen. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist für mich selbstverständlich, um Ihnen die bestmöglichen Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche oder im Falle Ihrer Inanspruchnahme durch Dritte, seien es Miterben, Pflichtteilsberechtigte oder Nachlassgläubiger.
Gerne biete ich Ihnen auch im Rahmen einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung meine rechtliche Beratung an.