Betreuungsrecht

Wenn Sie die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden möchten, berate ich Sie gerne bei Fragen wie:

  • Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich meine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann?

Zu denken ist an eine Patientenverfügung, die für den Notfall die einzuleitenden medizinischen Schritte regelt und an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht an Menschen, denen Sie vertrauen.

Möglich ist auch die Erteilung einer Sorgerechtsverfügung für Ihre minderjährigen Kinder.

Sollte doch eine gesetzliche Betreuung notwendig werden, beantworte ich gerne Ihre Fragen wie:

  • Wie wird eine Betreuung eingeleitet?
  • Wer kann Betreuer werden?
  • Was muss der Betreuer besorgen bzw. erledigen?
  • Wie wird der Betreuer unterstützt und beaufsichtigt?
Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte mit meiner Mitarbeiterin
Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Andrea Bittner
Telefon 0241 / 47 57 99 82, Fax 0241 / 47 57 99 85, E-Mail kanzlei@smeets-koch.de