Allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst sowohl Vertragsangelegenheiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen als auch die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verträgen, wie Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen einschließlich Gewährleistung und Garantie.Ich vertrete Sie sowohl gerne bei der Rechtsgestaltung als auch außergerichtlich oder gerichtlich.