Allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sowohl Vertragsangelegenheiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen als auch die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verträgen, wie Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen einschließlich Gewährleistung und Garantie.

Ich vertrete Sie sowohl gerne bei der Rechtsgestaltung als auch außergerichtlich oder gerichtlich.
Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte mit meiner Mitarbeiterin
Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Andrea Bittner
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