Bankrecht

Das Bankrecht ist seit jeher einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Hierbei nutze ich meine langjährigen Erfahrungen sowohl bei der Beratung von Banken als auch von Unternehmen und Privatpersonen. Beispielsweise beantworte ich gerne Ihre Fragen, wann eine Bank Sie aus einer Sicherheit in Anspruch nehmen darf, sei es aus einer Bürgschaft oder aus einer dinglichen Sicherheit, z. B. einer Grundschuld.

Aufgrund meiner umfassenden Kenntnis des Zwangsversteigerungsrechts berate ich Sie gerne, wenn es gilt, eine Zwangsvollstreckung in eine belastete Immobilie abzuwenden.

Rechtsprobleme können sich auch bei Geldanlagen ergeben, wenn Ihre Anlage plötzlich kaum noch etwas wert ist oder Ihre Bank Sie über die Risiken der Anlage nicht aufgeklärt hat. Hier übernehme ich gerne Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.
Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte mit meiner Mitarbeiterin
Frau Melina Stock (Auszubildende)
Telefon 0241 / 47 57 99 82, Fax 0241 / 47 57 99 85, E-Mail kanzlei@smeets-koch.de